Dienstunfähigkeitsversicherung Staatsanwälte!



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Ihr Berufsleben sollte keine Glückssache sein


Dienstunfähigkeitsversicherung Staatsanwälte!



Dienstunfähigkeit bzw. Berufsunfähigkeit. karamba Eine Gefahr, von der sich zunächst kaum jemand angesprochen fühlt. Doch es trifft mehr Menschen, als man denkt. Und es passiert oft schneller, als man erwartet. Viele Menschen verbinden damit fast ausschließlich Unfälle. Die Statistik zeigt jedoch, dass nur 4,1 Prozent aller Berufsunfähigkeiten auf Unfälle zurückzuführen sind. Allein psychische Belastungen z.B. Stress und seine Folgen, führen fast sechs mal so häufig zur Berufsunfähigkeit. Die Folgen einer Dienstunfähigkeit sind jedoch nicht nur privat tragisch, sondern fast immer auch finanziell fatal – denn die staatliche Absicherung ist unzureichend.

Dabei geht es insbesondere darum, drueckglueck die eigene Arbeitskraft als Wirtschaftsgut richtig einzuschätzen. Da sich die Lebenssituationen im Laufe der Zeit ändern werden stellt sich die Frage wer im Todesfall für die Hinterbliebenen aufkommt? Wer sorgt im Berufsunfähigkeitsfall dafür, dass am gewohnten Lebensstandard keine oder wenig Abstriche gemacht werden müssen? Auch wenn – eingeschränkte – Möglichkeiten zur Berufsausübung verbleiben sollten kann eine weitere Tätigkeit zur persönlichen Qual werden! Es stellt sich die Frage ob die Mandanten und Kunden die Treue halten und der Wert der Praxis oder des Unternehmens erhalten bleibt. Aus diesen Fragestellungen, welche die Tiefe der anstehenden Probleme kurz aufzeigen, kann nur ein Fazit gezogen werden:


Dienstunfähigkeit ist ein Risiko mit fatalen finanziellen Folgen!


Die gesetzliche Absicherung bietet schon Arbeitnehmern keinen ausreichenden finanziellen Schutz. Die öffentlich-rechtlichen Versorgungswerke der Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer leisten zudem nur, wenn die berufliche Tätigkeit neu casino eingestellt wird, verbunden mit der Rückgabe der Zulassung.

Die gesetzliche Rentenversicherung bringt nach der Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ab 01.01.2001 sicher keine Lösung des Problems, abgesehen von der schon vorher geringen Anspruchshöhe. Einen Berufsschutz – im bisherigen Beruf oder in einer zumutbaren anderen Tätigkeit – gibt es für nach dem 01.01.1961 Geborene nicht mehr. Es gilt der allgemeine Arbeitsmarkt.

Dabei bedeuten:
  • Leistungsfähigkeit weniger als 3 Stunden pro Tag = volle Erwerbsminderungs-Rente
  • Leistungsfähigkeit zwischen 3 und 6 Stunden pro Tag = halbe Erwerbsminderungs-Rente.

Auch die öffentlich-rechtlichen Versorgungswerke sind hinsichtlich der Berufsunfähigkeitsrentenansprüche zurückhaltend zu betrachten, denn für den Bezug von Berufsunfähigkeitsleistungen muss in der Regel z.B. bei Rechtsanwälten die berufliche Tätigkeit eingestellt werden.

Daraus ergibt sich die Erkenntnis:

Private Dienstunfähigkeitsvorsorge ist unverzichtbar angesichts der vorausliegenden langen aktiven Berufsjahre. Je nach Höhe der Berufsunfähigkeitsrente kann es um ein Risikovolumen von mehreren Millionen € gehen. Dagegen verblasst jede noch so hohe alleinige Alters- und Hinterbliebenenvorsorge; diese erfordert im Falle der Berufsunfähigkeit eventuell noch weitere Beitragszahlungen oder sie müsste dann vielleicht aus Liquiditätsgründen drastisch reduziert werden.

Die DANV ist der kompetente Partner für rechts-, steuer-, und wirtschaftsberatende Berufe. Es hat gute Gründe, dass die DANV durch ein Berufsstände- und Beiratsabkommen u.a. mit der Bundesrechtsanwaltskammer, Bundessteuerberaterkammer, Wirtschaftsprüferkammer, Bundesnotarkammer, Bundesverband Deutscher Unternehmensberater, Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte, Deutscher Richterbund, Patentanwaltkammer, Institut der Wirtschaftsprüfer, Deutscher Juristinnenbund, Deutscher Anwaltverein, Bundesverband der Steuerberater, Deutscher Steuerberaterverband verbunden ist. Die Vertragsbedingungen der DANV für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (TOP-IZ) in Verbindung mit einer Kapital-, Risiko-Lebensversicherung oder Rentenversicherung sind insbesondere auf den versicherbaren Personenkreis ausgerichtet. Es gibt hier keine Verweisung auf andere Berufe, keine Beitragsanpassung nach § 172 oder § 41 Versicherungsvertragsgesetz, keine Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse oder Arztanordnungsklauseln bei Geltendmachung einer Berufsunfähigkeit. Die angesehene Rating-Agentur Morgen & Morgen hat die Top-Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung der DANV mit der höchsten Note „5 Sterne“ ausgezeichnet.

Angesichts der Homogenität des bei der DANV versicherbaren Personenkreises sind die Beiträge für den Berufsunfähigkeitsschutz in Verbindung mit einer Lebensversicherung nach berufsspezifischen Rechnungsgrundlagen kalkuliert, was vergleichsweise zu günstigen Beiträgen führt. In der liquiditätsschonenden Vertragsgestaltung gewähren wir Berufsunfähigkeitsschutz in Verbindung mit einer Risiko-Lebensversicherung. Hieraus kann durch Wahrnehmung des Umtauschrechts in der Folgezeit gegen einen neuen Beitrag eine Vollversorgung, also einschl. Altersversorgung, herbeigeführt werden.

Im Fall einer Dienstunfähigkeit wird neben einer etwaig vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente auch Beitragsbefreiung für die Gesamtversicherung geleistet. Hinter der Beitragsbefreiung verbirgt sich somit, je nach Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit, ein gewichtige Vermögensbildung zu Gunsten des Versicherten.

Hören Sie vor Entscheidungen in diesen wichtigen Versorgungsfragen die DANV, nutzen Sie den Onlineservice der Agentur Jupe jetzt. Rufen Sie uns an und sichern sie sich Ihren langfristigen wirtschaftlichen Nutzen.




Dienstunfähigkeitsversicherung Staatsanwälte




Dienstunfähigkeitsversicherung Staatsanwälte!

Da die staatlichen Versorgungsinstitutionen sich aus der Invaliditätsvorsorge weitgehend zurückgezogen haben hat die private Invaliditätsvorsorge eine erhebliche und maßgebliche Bedeutung erlangt. Selbstverständlich wird von fast jedem Versicherer unter dem Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung ein entsprechender Schutz angeboten. Aufgrund der großen Vielfalt der Angebote sowie der großen Bedeutung einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) werden gerade auch für diesen Bereich von den renommierten Ratingagenturen Bewertungen der BUV-Produkte vorgenommen. Leider berücksichtigen diese Ratings weniger das Konsumenteninteresse von Richtern, da diese bislang als gut versorgt galten.

Lassen Sie sich durch diese Ratings nicht auf die falschen Fährten bringen, da sämtliche BU-Ratings z.Zt. für Nichtbeamte gemacht wurden.

Die dort aufgeführten Kriterien können nur hilfreich sein, wenn es um die Empfehlung einer Versicherung für Nichtbeamte geht oder Ihnen bei der Verweisungsproblematik helfen.

1. Die Beamtenklausel
Beamte benötigen eine eigene Definition der BU/DU, da in der Regel das Bedingungswerk einer BU eine Indikation des begutachtenden Privatarztes von mindestens 50 % darlegt, die Entlassung eines Beamten wegen DU erfolgt jedoch nach den Kriterien des Dienstherrn. Hier gilt die 50 % Grenze nicht!

Wird ein Beamter somit wegen DU vom Dienstherrn entlassen steht er vor dem Problem, dass er zusätzlich noch den Nachweis einer BU von mehr als 50 % erbringen muß. Gelingt ihm dies nicht greift der vertragliche Schutz aus einer privaten BU- oder Dienstunfähigkeitsversicherung nicht.

Hierfür gibt es bei einigen wenigen Versicherern die sogenannte echte und vollständige Beamtenklausel welche als vorteilhafte Definition

„Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung oder Entlassung in den Ruhestand als Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen“

den genannten Text beinhaltet. Da sich der Versicherer kein med. Nachprüfungsrecht vorbehält ist sie echt und da auch Richter auf Probe eingeschlossen sind auch vollständig.

In der Regel wird unter drei verschiedenen Formen der Dienstunfähigkeitsklausel unterschieden.

Typ 1 mit der vorteilhaftesten Formulierung
„Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung oder Entlassung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen“
Diese Dienstunfähigkeitsklausel bietet Beamten vollen Schutz.
Typ 2 gültig nur für Lebenszeitbeamte
„Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen“
Hier fehlt „die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit“, so dass nur Beamte auf Lebenszeit einen wirklich messbaren Nutzen haben.
Typ 3 als die unechte Dienstunfähigkeitsklausel
„(1) Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 6 Monate außerstande ist, ihren Beruf auszuüben und auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
(2) Für Beamte gilt: Wird ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des versicherten Beamten nach Satz 1.“
Hier gelten für Beamte die gleichen Bewertungsgrundsätze wie bei einer Berufsunfähigkeit. Für Beamte, die dienstunfähig aber nicht berufsunfähig sind – weil sie theoretisch eine andere Tätigkeit ausüben könnten – besteht demnach keine ausreichende Absicherung.

Vor diesem Hintergrund sollten Beamte ihre Versicherung nur bei einem Anbieter mit echter und vollständiger Beamtenklausel abschließen und nach Möglichkeit immer Wert auf eine vorteilhafteste Formulierung legen. Da viele Versicherungsgesellschaften ihre Dienstunfähigkeitsklauseln um zahlreiche weitere Einschränkungen erweitert haben muss ebenfalls auf weitere Verweisungsmöglichkeiten geachtet werden.


Leider haben sich mit Ausnahme der DANV und der Hamburg-Mannheimer sämtliche Versicherer von dieser kundenfreundlichen Regelung verabschiedet.

Oberste Priorität sollte der frühzeitige Abschlusse einer existentiell ausreichend hohen Dienstunfähigkeitsabsicherung sein, bevor gesundheitliche Vorerkrankungen zu Risikoausschlüssen oder Beitragszuschlägen führen oder den Abschluss sogar gänzlich verhindern.

Berufsunfähigkeitsversicherung für junge Staatsanwälte

Insbesondere junge Staatsanwälte sowie Beamte auf Widerruf und Probe haben in den ersten 5 Dienstjahren nicht nur keinen Anspruch auf Ruhegehalt sondern es ergibt sich nach diesem Zeitrahmen für einige Jahre auch erst ein Mindestanspruch von 35 %.

Bei Dienstunfähigkeit wird die Versorgung seit 01. Juli 1997 nur noch aus der tatsächlich erreichten Stufe des Grundgehaltes berechnet, während zuvor in der Regel die Endstufe zugrunde gelegt wurde, nämlich die Stufe, die der Beamte fiktiv hätte erreichen können. Nur noch bei Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls wurde die Berechnungsgrundlage nicht geändert. Darüber hinaus vermindert sich das Ruhegehalt seit 2001 um 3,6 % für jedes Jahr, um das der Beamte vor Ablauf des Monats, in dem er das 63. Lebensjahr vollendet, wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht, in den Ruhestand versetzt wird; die Minderung des Ruhegehaltes wurde auf 10,8 % begrenzt.






Dienstunfähigkeitsversicherung Staatsanwälte




Welche Dienstunfähigkeitsversicherung für Staatsanwälte?

Es ist nun gleich ob angestellter oder selbständiger Anwalt, Referendar oder Jurist in der freien Wirtschaft, Unternehmer, Freiberufler, Selbständiger, Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst, da sich die gesetzlichen Versorgungssysteme vom bisherigen Berufsunfähigkeitschutz getrennt haben liegt die Verantwortung zur Absicherung dieses erheblichen Risikos in der privaten Verantwortung der Betroffenen.

Zwar sehen die Satzungen der Versorgungswerke eine Berufsunfähigkeitsrente vor, jedoch erfolgt eine Zahlung nur bei einer Berufsunfähigkeit von 100 % und der Bedingung seine berufliche Tätigkeit einzustellen. Eine erhebliche Einschränkung der Leistungsfähigkeit genügt somit nicht. Dies kann zu existenzbedrohenden Situationen führen.

Wer dem drohenden Versorgungsblackhole entgehen will muss somit eine private Berufsunfähigkeitsabsicherung bereits in frühen Jahren abschließen. Somit nach Möglichkeit schon als Referendar oder als Student. Hierbei ist die Auswahl aus mehreren möglichen Varianten, angelehnt an die finanziellen Voraussetzungen des Einzelnen vorhanden.

Die Zahl der Versicherer, die auf eine Verweisung verzichten hat sich beträchtlich erhöht und eine Vielzahl von Anbietern hat in diesem Bereich aufgrund ihres Verzichtes auf die abstrakte Verweisung von Ratingagenturen die Note „sehr gut“ erhalten.

Die kundenfreundlichste Regelung der konkreten und absoluten Nichtverweisung bietet jedoch außer der DANV als Spezialanbieter kein weiterer Mitbewerber an.

Somit wurde die DANV auch nicht in entsprechende Tests für bestimmte Zielgruppen mit aufgenommen.

1. Abstrakte oder konkrete Verweisung
Qualitätskriterium ist, ob das Bedingungswerk im Falle des Eintritts der BU vorsieht, dass der versicherte auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden kann, die er mit seinen Restfähigkeiten noch ausüben könnte. Besteht diese Möglichkeit wird der berufsunfähige auf diese Tätigkeit verwiesen und erhält keine Leistung.

Die mit „sehr gut“ am Markt bewerteten Anbieter verzichten auf eine Verweisung, sofern der Versicherte den Verweisungsberuf nicht tatsächlich ausübt. Dies nennt man eine abstrakte Nichtverweisung.

Im Gegensatz zu der von der DANV angebotenen konkreten und absoluten Nichtverweisung. Diese Regelung ergibt eine erhebliche Besserstellung des Versicherten. Der Berufsunfähige kann in keinem Fall verwiesen werden, selbst dann, wenn er einen anderen Vollzeitberuf noch ausüben kann oder sich umschulen lässt.

Eine zusätzliche Vorteilsregelung in ihren Bedingungen hat die DANV für Rechtsreferendare und Jurastudenten sowie Ihrer Zielgruppe der Wirtschaftwissenschaftler parat. Die Maßzahl 50 % Berufsunfähigkeit wird hier nicht auf die ausgeübte Tätigkeit bezogen, sondern auf das angestrebte Berufsziel.

2. Karrieresicherungs- und Beamtenklausel
Da die Tätigkeitsmerkmale bei allen juristischen Berufen gleich sind, braucht sich der Referendar im Versicherungsvertrag ebenso wie der Student aus der Kernzielgruppe Wirtschaftswissenschaften noch nicht festzulegen. Es reicht das angestrebte Berufsziel. Diese Klausel nennt man die sogenannte Karrieresicherungsklausel. Wirtschaftswissenschaftler und Juristen profitieren also erheblich von der Berufsunfähigkeitsabsicherung der DANV. Hinzu kommt im Falle der vorzeitigen Dienstunfähigkeit die Beamtenklausel welche besagt, dass sich ein weiterer medizinischer Nachweis der Berufsunfähigkeit erübrigt, da die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit laut Bedingungswerk als unwiderlegbare Vermutung der Berufsunfähigkeit i.S. der Bedingungen anzusehen ist. Eine Verweisung auf eine andere Tätigkeit, auch wenn diese tatsächlich ausgeübt wird, ist auch hier nicht möglich.

Kriterium ist die absolute Nichtverweisbarkeit.




Dienstunfähigkeitsversicherung Staatsanwälte




Die DANV als Spezialist im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die DANV, Sonderabteilung der Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG, ist der berufsständische Partner für steuerberatende, wirtschaftsprüfende, rechts- und unternehmensberatende Berufe. Wurde noch keine Ausbildung abgeschlossen, ist der angestrebte Beruf maßgeblich. Dieser Beruf muß den rechts-, wirtschafts-, steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufen zurechenbar sein oder Ihnen nach Ausbildung, Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Die DANV wird bei der Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG als selbständiger Abrechnungsverband mit eigenen Tarifen und eigenem geschäftsführenden Direktor geführt. Eine dieser Besonderheiten ist ein Berufsstände- und Beiratsabkommen, dem eine ganze Reihe von berufsständischen Organisationen – Kammern wie Verbände – beigetreten sind.

Domäne der DANV ist die Berufsunfähigkeitsabsicherung im Zusammenhang mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung oder einer Risiko-Lebensversicherung. Da die DANV das Berufsunfähigkeitsrisiko nach den Individualisierungshäufigkeiten der ihr zurechenbaren Personenkreise kalkuliert hat, werden hier die finanziellen Vorteile im Vergleich zu vielen Mitbewerbern deutlich sichtbar.

Der finanzielle Nutzen wird flankiert von einer berufsspezifischen Definition der Berufsunfähigkeit in den Bedingungen der DANV. Seit jeher gibt es bei der DANV nicht die bei den meisten Mitbewerbern gängige Verweisungsmöglichkeit auf andere Tätigkeiten. Speziell der bei Vertragsabschluss ausgeübte Beruf (bei noch nicht abgeschlossener Ausbildung ist der angestrebte Beruf maßgeblich) wird unter Versicherungsschutz gestellt. Keine Verweisung auf eine andere Tätigkeit, die ihren Fähigkeiten und Kenntnissen sowie der Lebensstellung entspricht, kann den Schutz schmälern. Ausschlaggebend ist letztlich die medizinische Entscheidung des begutachtenden Arztes.

Wenn der Arzt die Berufsunfähigkeit attestiert, spielt es alsdann keine Rolle mehr, ob und in welchem Umfang ggf. noch Arbeitseinkommen erzielt wird.

Folgende Aspekte beinhaltet eine Berufsunfähigkeitsversicherung der DANV:

1. Fehlen jeglicher Verweisung
Seite jeher gibt es bei der DANV nicht die lange bei den meisten Mitbewerbern gängige Verweisungsmöglichkeit auf andere Tätigkeiten. Ausschlaggebend ist der bei Vertragsabschluss ausgeübte Beruf der versicherten Person. Es gibt keine Verweisung auf eine andere Tätigkeit. Entscheidend ist letztlich das medizinische Attest des begutachtenden Arztes. Auch nach Anerkennung einer Berufsunfähigkeit neu erworbene berufliche Fähigkeiten oder durchgeführte betriebliche Umorganisationen haben keinen Einfluss auf die Leistungspflicht: Bei einer medizinisch eindeutig festgestellten Berufsunfähigkeit ist es für unsere Leistungspflicht ohne Bedeutung, ob und inwieweit der Kunde noch berufstätig ist.

2. Verkürzter Prognosezeitraum
Der Prognosezeitraum für die ärztliche Voraussage der Dauer einer Berufsunfähigkeit beträgt bei der TOP-IZ nur „voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen“. Für die Standard-Variante beträgt der Prognosezeitraum 3 Jahre.

3. Rückwirkende Leistung
Bei sechsmonatiger ununterbrochener Berufsunfähigkeit, die als solche nicht von Beginn an erkennbar war, erkennt die Gesellschaft bei der TOP-IZ die Berufsunfähigkeit rückwirkend an. Bei der Standard-Variante leistet die Gesellschaft vom siebten Monat an.

4. Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung des Versicherungsfalls
Auch wenn die Berufsunfähigkeit nicht sofort angezeigt wird, leistet die Gesellschaft rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit.

5. Strahlenrisiko
Das Strahlenrisiko in Beruf und Freizeit ist mitversichert. Ein Ausschluss der Leistung besteht nur dann, wenn es aufgrund der Nutzung von Kernenergie zu einem Katastrophenfall kommen sollte.

6. Zinslose Beitragstundung
Die Beiträge werden auf Antrag bis zur Leistungsentscheidung zinslos gestundet.

7. Weltweiter Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz besteht weltweit und bleibt auch dann bestehen, wenn die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz ins Ausland verlegt.

8. Verzicht auf § 41 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Die Gesellschaft verzichtet auf das Recht, eine Beitragsanpassung während der Vertragslaufzeit vorzunehmen, wenn eine schuldlose Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht seitens des Versicherungsnehmers bekannt wird.


9. Begrenzung des Rücktrittsrechts
Die Gesellschaft hat ihr Rücktrittsrecht aufgrund einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen auf 5 Jahre nach Vertragsabschluss begrenzt.

10. BUZ-Beitragsbefreiung ohne Gesundheitsprüfung bei Rentenversicherungen
Bei einer BUZ-Beitragsbefreiung zu Rentenversicherungen verzichtet die Gesellschaft bis zu einem Eintrittsalter von 48 Jahren und einem monatlichen Gesamtbetrag von 250,-- € auf eine Gesundheitsprüfung. Es besteht allerdings eine dreijährige Karenzzeit für krankheitsbedingte Berufsunfähigkeit. Für unfallbedingte Berufsunfähigkeit besteht sofortiger Versicherungsschutz.

11. Verzicht auf § 172 VVG
Die Gesellschaft verzichtet auf das Recht der Beitragsanpassung nach § 172 VVG. Dadurch ist garantiert, dass die Beitragshöhe der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung über die gesamte Laufzeit konstant bleibt.

12. Keine Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse
Die Gesellschaft verzichtet auf eine Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei Geltendmachung einer Berufsunfähigkeit. Das Gleiche gilt bei Nachprüfung einer anerkannten Berufsunfähigkeit.

13. Vierteljährliche Leistung im Voraus
Bei Vereinbarung einer Berufsunfähigkeitsrente wird diese im Leistungsfall vierteljährlich im Voraus gezahlt

14. Verzicht auf Arztanordnungsklausel
Die Befolgung ärztlicher Anweisungen ist nicht Voraussetzung für den Leistungsanspruch.

15. Verspätete Anzeige
Auch wenn die Berufsunfähigkeit nicht sofort angezeigt wird, helfen wir durch rückwirkende Leistung.

16. Verzicht auf zeitlich befristetes Leistungsanerkenntnis
Die DANV verzichtet auf ein zeitlich befristetes Leistungsanerkenntnis. Wenn Ihr Anspruch anerkannt ist, erhalten Sie für die Dauer der Berufsunfähigkeit die vereinbarten Leistungen, längstens jedoch bis zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Leistungsdauer.

17. Nachversicherungsgarantie
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen den Versicherungsschutz aus der Hauptversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Ausgenommen sind jedoch Renten- oder Kapitalleistungen im Falle einer Berufs- oder Dienstunfähigkeit und im Pflegefall.

18. Flexibilität
Sie haben bei der DANV die Möglichkeit, den Versicherungsschutz an Ihre veränderte Lebenssituation anzupassen, ohne diesen zu verlieren.

19. Vertragslaufzeit
Die maximale Vertragslaufzeit kann, auch für Frauen, so gewählt werden, dass die Altersrente mit dem 65. Lebensjahr nahtlos an die Leistungsdauer der BU-Rentenzahlung anschließt.


Die jahrzehntelange Erfahrung und Kompetenz der DANV bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen ist von unabhängiger Seite dokumentiert: Die Bedingungen unserer TOP-Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wurden durch die renommierte Rating-Agentur Morgen & Morgen mit der Höchstnote von 5 Sternen ausgezeichnet.




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Herne, Mai 2004-05-24
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